NEUE BESITZUNGEN IM FRANZÖSISCHEN GEBIET
Nach dem Tod Stephans von Mömpelgard im November 1397 gelang es Graf Eberhard III. von Württemberg, einen vorteilhaften Heiratsvertrag abzuschließen: Sein noch minderjähriger Sohn, der spätere Graf Eberhard IV., und die ebenfalls noch minderjährige Henriette von Mömpelgard verlobten sich. Sie war die erbberechtigte Enkelin Stephans von Mömpelgard. Als die beiden im Jahr 1407 heirateten, wurde die Grafschaft Mömpelgard württembergisch – als „Grafschaft Württemberg-Mömpelgard“ blieb sie das bis 1796.