Handwerkskunst und KöstlichkeitenSchlossmarkt

Symbol für Feste & Märkte
Residenzschloss Urach, Bad Urach
Messe & Markt
23. und 24. Oktober 2021

Ein Mal im Jahr findet im mittelalterlichen Residenzschloss von Bad Urach der Schlossmarkt statt, auf dem rund 30 Aussteller ihre Produkte zum Thema "Alte Handwerkskunst und Köstlichkeiten von nah und fern" präsentieren. Schwäbische Maultaschen finden hier genauso ihren Platz wie wärmende Stulpen oder edle Goldschmiedekunst.

Der Markt findet in der einmaligen Atmosphäre der spätmittelalterlichen Dürnitz statt, je nach Wetterlage gibt es im Schlosshof auch Sitzgelegenheiten. 

Service

23. Oktober bis 24. Oktober

Sa , So 11.00 bis 18.00 Uhr

Adresse

Residenzschloss Urach
Bismarckstraße 18
72574 Bad Urach

Preis

Erwachsene 2,00 €
Ermäßigte 1,00 €

Hinweis

Schlossräume können nicht besichtigt werden. 
Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt. 

Weitere Informationen
Schlossmarkt​​​​​​​

Corona-Virus COVID-19

Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung vom 15. September 2021 gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: Das heißt, alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) vorlegen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder bis einschließlich sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort oder digital über die Luca-App. Das Kontaktformular kann auch online ausgefüllt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt abgegeben werden.

Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.